Auch bekannt als: Unfallschadenregulierung
Unfallregulierung ist die im Verkehrsunfall-Kontext gebräuchliche Kurzform für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall – die Abwicklung des Schadensersatzanspruchs von der Meldung bis zur Auszahlung.
Eine inhaltliche Abgrenzung zur Schadensregulierung existiert nicht; beide Begriffe werden in der Praxis synonym verwendet, wobei „Unfallregulierung” den Bezug zum Verkehrsunfall stärker betont, während „Schadensregulierung” auch für andere Schadensarten außerhalb des Straßenverkehrs gebraucht wird. Zur Unfallregulierung gehören typischerweise die Schadensmeldung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, die Beweissicherung per Kfz-Gutachten, die Klärung der Schuld- bzw. Haftungsfrage und schließlich die Auszahlung der anerkannten Schadensposten. Der zugrunde liegende Kfz-Haftpflicht-Schaden bestimmt dabei, welche Positionen im Einzelnen erstattet werden. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, wird die Unfallregulierung durch eine anteilige Haftungsquote zwischen den Beteiligten beeinflusst. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf bietet die Themenseite Schadensregulierung.