Auch bekannt als: Schadenregulierung, Schadensregulierungen
Schadensregulierung bezeichnet die Abwicklung des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall auf Grundlage von § 249 BGB: von der Schadensmeldung über die Beweissicherung bis zur Auszahlung der anerkannten Schadensposten.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit geklärter Schuldfrage übernimmt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung – der Geschädigte hat gegen sie einen eigenständigen Direktanspruch (§ 115 VVG) und muss deshalb nicht den Umweg über den eigenen Versicherer nehmen. Zur Schadensregulierung gehören typischerweise mehrere Schadensposten: Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, Gutachterkosten sowie ein Nutzungsausfall. Trifft den Geschädigten eine Mitverantwortung am Unfall, wird die Regulierung anteilig nach der ermittelten Haftungsquote gekürzt (siehe Ratgeber-Artikel zur Quotelung bei Mithaftung). Eine feste gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Versicherung gibt es nicht; in der Praxis wird die Regulierung nach vollständiger Unterlagen-Einreichung meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf bietet die Themenseite Schadensregulierung.