Schadensregulierung: Definition & Ablauf nach dem Unfall

Auch bekannt als: Schadenregulierung, Schadensregulierungen

Schadensregulierung bezeichnet die Abwicklung des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall auf Grundlage von § 249 BGB: von der Schadensmeldung über die Beweissicherung bis zur Auszahlung der anerkannten Schadensposten.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit geklärter Schuldfrage übernimmt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung – der Geschädigte hat gegen sie einen eigenständigen Direktanspruch (§ 115 VVG) und muss deshalb nicht den Umweg über den eigenen Versicherer nehmen. Zur Schadensregulierung gehören typischerweise mehrere Schadensposten: Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, Gutachterkosten sowie ein Nutzungsausfall. Trifft den Geschädigten eine Mitverantwortung am Unfall, wird die Regulierung anteilig nach der ermittelten Haftungsquote gekürzt (siehe Ratgeber-Artikel zur Quotelung bei Mithaftung). Eine feste gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Versicherung gibt es nicht; in der Praxis wird die Regulierung nach vollständiger Unterlagen-Einreichung meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf bietet die Themenseite Schadensregulierung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Schadensregulierung?

Die Abwicklung des Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB – von der Meldung über die Beweissicherung bis zur Auszahlung der anerkannten Schadensposten.

Wer reguliert den Schaden nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung; der Geschädigte kann seinen Anspruch nach § 115 VVG direkt gegenüber diesem Versicherer geltend machen.

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