Gutachterkosten nach dem Unfall: Höhe & Kostenträger

Auch bekannt als: Gutachterkosten nach Unfall

Gutachterkosten sind die Kosten, die für die Erstellung eines Unfallgutachtens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen anfallen.

Die Gutachterkosten liegen üblicherweise zwischen 500 € und 800 €, abhängig von Schadenshöhe und Aufwand. Bei geklärter Schuldfrage und einem Schaden oberhalb der in der Praxis üblichen Bagatellgrenze übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten als Teil des Schadensersatzes. Umgangssprachlich wird „Gutachterkosten” häufig gleichbedeutend mit dem formaleren Begriff Sachverständigenkosten verwendet, der in Schadensersatzkorrespondenz und Rechtsprechung gebräuchlich ist.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Gutachterkosten nach einem Unfall?

Bei geklärter Schuldfrage und einem Schaden oberhalb der üblichen Bagatellgrenze übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten als Teil des Schadensersatzes.

Sind Gutachterkosten dasselbe wie Sachverständigenkosten?

Ja, umgangssprachlich werden beide Begriffe gleichbedeutend verwendet.

Kostenlos Unfall melden
Unfall melden+49 69 34868543WhatsApp