Auch bekannt als: Gutachterkosten nach Unfall
Gutachterkosten sind die Kosten, die für die Erstellung eines Unfallgutachtens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen anfallen.
Die Gutachterkosten liegen üblicherweise zwischen 500 € und 800 €, abhängig von Schadenshöhe und Aufwand. Bei geklärter Schuldfrage und einem Schaden oberhalb der in der Praxis üblichen Bagatellgrenze übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten als Teil des Schadensersatzes. Umgangssprachlich wird „Gutachterkosten” häufig gleichbedeutend mit dem formaleren Begriff Sachverständigenkosten verwendet, der in Schadensersatzkorrespondenz und Rechtsprechung gebräuchlich ist.