Werkstatt nach Unfall: Freie Wahl & Werkstattrisiko

Vor der Reparatur: Rechte klären.Jetzt kostenlos Unfall melden — wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden, wer repariert

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen — die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Sie können sich also für eine Markenwerkstatt oder eine freie Werkstatt Ihres Vertrauens entscheiden.

Erst Gutachten, dann Werkstatt

Bevor die Reparatur beginnt, empfiehlt es sich, den Schaden durch ein →Kfz-Gutachten dokumentieren zu lassen. So ist die Schadenshöhe zweifelsfrei belegt, bevor an Ihrem Fahrzeug etwas verändert wird. Warum dieser Schritt zuerst kommt, erklärt der Ratgeber →„Warum zuerst das Unfallgutachten".

Was ist das Werkstattrisiko (Prognoserisiko)?

Rechnet die Werkstatt während der Reparatur unerwartete Zusatzkosten ab, die im ursprünglichen Gutachten nicht abzusehen waren, trägt dieses sogenannte Werkstattrisiko grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung — vorausgesetzt, Sie haben die Werkstatt sorgfältig ausgewählt (BGH, Pressemitteilung Nr. 086/2024 vom 16.01.2024 zu den Verfahren u. a. Az. VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22, VI ZR 51/23).

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Die Schadensmeldung sollte schnellstmöglich erfolgen — zur Beweissicherung, ohne feste gesetzliche Frist.

Markenwerkstatt oder freie Werkstatt?

Beide Optionen sind grundsätzlich zulässig. Eine Markenwerkstatt punktet oft mit Originalteilen und Herstellervorgaben, eine freie Werkstatt häufig mit kürzeren Terminen und mehr Flexibilität. Welche Variante im Einzelfall sinnvoller ist, hängt vom Fahrzeug und der individuellen Schadenslage ab — bei Unsicherheiten lohnt sich eine kurze Rücksprache, bevor Sie die Reparatur freigeben.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Werkstattwahl abgesichert ist?Jetzt kostenlos Unfall melden — wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich nach Unfall direkt in die Werkstatt?

Empfehlenswert ist zunächst ein Kfz-Gutachten, damit der Schaden vor Reparaturbeginn eindeutig dokumentiert ist.

Habe ich freie Werkstattwahl?

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie die Werkstatt frei wählen; die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben.

Gutachter oder Werkstatt — was ist besser zuerst?

Zuerst das Gutachten: Es sichert die Schadenshöhe, bevor an Ihrem Fahrzeug repariert wird.

Wie schnell zur Werkstatt?

Die Schadensmeldung sollte schnellstmöglich erfolgen — zur Beweissicherung, ohne feste gesetzliche Frist. Mit der eigentlichen Reparatur sollten Sie warten, bis das Gutachten vorliegt.

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