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Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall den entstandenen Schaden fachlich und gerichtsfest. Es ist die Grundlage dafür, dass die gegnerische Versicherung den Schaden korrekt reguliert — ohne Gutachten fehlt in der Regel der Nachweis über Schadenshöhe und -umfang.
Was steht im Unfallgutachten?
Ein vollständiges Gutachten umfasst typischerweise (TÜV Rheinland, 2026-02-01):
- Fotodokumentation des Schadens
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs
- Einschätzung einer merkantilen Wertminderung
- Ermittlung der voraussichtlichen Ausfalldauer
Wie läuft die Erstellung ab?
Nach der Beauftragung besichtigt ein unabhängiger Sachverständiger das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt daraus die schriftliche Kalkulation. In der Regel sollte das Gutachten innerhalb von etwa 1–2 Wochen nach dem Unfall vorliegen — je früher, desto belastbarer ist die Beweislage.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 500 € und 800 €, abhängig von Schadenshöhe und Aufwand.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Ist die Schuldfrage geklärt und liegt der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze von rund 750 €, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Schäden unterhalb dieser Grenze reicht häufig ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt statt eines vollständigen Gutachtens.
Kostenvoranschlag oder Gutachten — was ist der Unterschied?
Ein Kostenvoranschlag schätzt die reinen Reparaturkosten grob ab. Ein Gutachten geht deutlich weiter: Es bewertet zusätzlich Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer und ist damit die belastbarere Grundlage, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder strittig werden könnte.
Unklar, ob in Ihrem Fall ein Gutachten nötig ist? Kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen — wir ordnen Ihren Fall ein.