Unfallgutachten: Kosten, Ablauf & wer zahlt

Sie brauchen ein Unfallgutachten? Jetzt kostenlos Unfall melden — wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall den entstandenen Schaden fachlich und gerichtsfest. Es ist die Grundlage dafür, dass die gegnerische Versicherung den Schaden korrekt reguliert — ohne Gutachten fehlt in der Regel der Nachweis über Schadenshöhe und -umfang.

Was steht im Unfallgutachten?

Ein vollständiges Gutachten umfasst typischerweise:

  • Fotodokumentation des Schadens
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs
  • Einschätzung einer merkantilen Wertminderung
  • Ermittlung der voraussichtlichen Ausfalldauer

Wie läuft die Erstellung ab?

Nach der Beauftragung besichtigt ein unabhängiger Sachverständiger das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt daraus die schriftliche Kalkulation. In der Regel sollte das Gutachten innerhalb von etwa 1–2 Wochen nach dem Unfall vorliegen — je früher, desto belastbarer ist die Beweislage.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 500 € und 800 €, abhängig von Schadenshöhe und Aufwand.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Ist die Schuldfrage geklärt und liegt der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Eine gesetzlich feste Grenze gibt es nicht; die Rechtsprechung ordnet sie bei etwa 700 bis 750 € ein (BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03) und stellt darauf ab, was ein wirtschaftlich denkender Geschädigter für erforderlich halten durfte. Bei Schäden unterhalb dieser Größenordnung reicht häufig ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt statt eines vollständigen Gutachtens.

Kostenvoranschlag oder Gutachten — was ist der Unterschied?

Ein Kostenvoranschlag schätzt die reinen Reparaturkosten grob ab. Ein Gutachten geht deutlich weiter: Es bewertet zusätzlich Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer und ist damit die belastbarere Grundlage, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder strittig werden könnte.

Unklar, ob in Ihrem Fall ein Gutachten nötig ist? Kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen — wir ordnen Ihren Fall ein.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Unfallgutachten?

In der Regel zwischen 500 € und 800 €, abhängig vom Schadensumfang.

Wie läuft ein Unfallgutachten ab?

Ein unabhängiger Sachverständiger besichtigt das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden per Foto und erstellt daraus eine schriftliche Kalkulation von Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei geklärter Schuldfrage übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten, sofern der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Diese ist gesetzlich nicht fest definiert; die Rechtsprechung siedelt sie bei etwa 700 bis 750 € an (BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03).

Wie lange dauert es, bis das Gutachten vorliegt?

Üblich sind etwa 1–2 Wochen nach dem Unfall.

Kostenvoranschlag oder Gutachter — was brauche ich?

Unterhalb der Bagatellgrenze reicht meist ein Kostenvoranschlag; darüber ist ein vollständiges Gutachten die verlässlichere Grundlage für die Schadensregulierung.

Kostenlos Unfall melden
Unfall melden+49 69 34868543WhatsApp