Sachverständigenkosten: Zusammensetzung & Rechtsgrundlage

Auch bekannt als: Sachverständigenkosten nach Unfall

Sachverständigenkosten ist der in Schadensersatzkorrespondenz und Rechtsprechung gebräuchliche Fachbegriff für die Kosten eines Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines Unfallgutachtens.

Sachverständigenkosten setzen sich in der Praxis aus einem schadensabhängig gestaffelten Grundhonorar sowie Nebenkosten (etwa für Fahrt, Fotodokumentation und Schreibgebühren) zusammen; als Orientierung für übliche Honorarhöhen dient in der Branche die BVSK-Honorarbefragung. Rechtsgrundlage für die Erstattung ist § 249 BGB (Ersatz der zur Schadensbehebung erforderlichen Kosten): Bei einem unverschuldeten Unfall mit geklärter Haftung gelten die Kosten eines unabhängigen Gutachters in der Regel als erforderlich und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Woraus setzen sich Sachverständigenkosten zusammen?

Aus einem schadensabhängig gestaffelten Grundhonorar sowie Nebenkosten, etwa für Fahrt, Fotodokumentation und Schreibgebühren.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Sachverständigenkosten erstattet?

Auf § 249 BGB – bei einem unverschuldeten Unfall mit geklärter Haftung gelten die Kosten eines unabhängigen Gutachters in der Regel als erforderlich und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

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