Auch bekannt als: Sachverständigenkosten nach Unfall
Sachverständigenkosten ist der in Schadensersatzkorrespondenz und Rechtsprechung gebräuchliche Fachbegriff für die Kosten eines Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines Unfallgutachtens.
Sachverständigenkosten setzen sich in der Praxis aus einem schadensabhängig gestaffelten Grundhonorar sowie Nebenkosten (etwa für Fahrt, Fotodokumentation und Schreibgebühren) zusammen; als Orientierung für übliche Honorarhöhen dient in der Branche die BVSK-Honorarbefragung. Rechtsgrundlage für die Erstattung ist § 249 BGB (Ersatz der zur Schadensbehebung erforderlichen Kosten): Bei einem unverschuldeten Unfall mit geklärter Haftung gelten die Kosten eines unabhängigen Gutachters in der Regel als erforderlich und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.