Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Rechtsgrundlage & Schadensposten

Auch bekannt als: Schadenersatz nach Verkehrsunfall

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall bezeichnet den Anspruch des Geschädigten, finanziell so gestellt zu werden, wie er ohne den Unfall stünde (§ 249 BGB).

Bei der Kollision zweier Kraftfahrzeuge stützt sich der Anspruch in erster Linie auf § 7 StVG (Gefährdungshaftung) sowie – bei Verschulden – auf § 18 StVG und § 823 BGB; geltend gemacht wird er im Rahmen der Schadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite; typischerweise als Haftpflichtschaden geführt. Zu den typischen Schadensposten zählen die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, Gutachterkosten, Nutzungsausfall sowie – bei einer Verletzung – ein Schmerzensgeldanspruch. Trifft den Geschädigten eine Mitverantwortung am Unfall, kürzt sich der Gesamtanspruch anteilig nach der ermittelten Haftungsquote (§ 254 BGB); Details dazu bietet der Ratgeber-Artikel zur Quotelung bei Mithaftung. Einen ausführlichen Überblick zur Durchsetzung des Anspruchs bietet die Themenseite Schadensregulierung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechtsgrundlage hat der Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?

In erster Linie § 7 StVG (Gefährdungshaftung) sowie, bei Verschulden, § 18 StVG und § 823 BGB. Die Bemessung des Schadens richtet sich nach § 249 BGB.

Welche Schadensposten umfasst der Schadensersatz?

Typischerweise Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, Gutachterkosten, Nutzungsausfall sowie bei einer Verletzung ein Schmerzensgeldanspruch.

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