Haftpflichtschaden: Bedeutung im Verkehrsunfall-Kontext

Auch bekannt als: Haftpflichtschadens, Haftpflichtschäden

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, für dessen Ausgleich eine Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist – im Kontext eines Verkehrsunfalls in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Rechtliche Grundlage der Haftung ist bei einer Kollision zweier Kraftfahrzeuge vor allem § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters) in Verbindung mit § 18 StVG (Fahrerhaftung); bei Verschulden kommt ergänzend § 823 BGB hinzu. Der Geschädigte muss den Schaden nicht über seine eigene Versicherung abwickeln, sondern kann den Anspruch nach § 115 VVG direkt gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Vom Haftpflichtschaden zu unterscheiden ist der Kaskoschaden, bei dem die eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für einen selbstverschuldeten oder nicht zurechenbaren Schaden am eigenen Fahrzeug eintritt. Zu den typischen Positionen eines Haftpflichtschadens zählen Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten und Nutzungsausfall; sie werden im Rahmen der Schadensregulierung gegenüber dem Versicherer geltend gemacht. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf der Regulierung bietet die Themenseite Schadensregulierung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Schaden, für dessen Ausgleich eine Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist – im Verkehrsunfall-Kontext in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Muss ich den Schaden über meine eigene Versicherung abwickeln?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wenden Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (§ 115 VVG) und nicht an Ihre eigene Versicherung.

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