Auch bekannt als: Haftpflichtschadens, Haftpflichtschäden
Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, für dessen Ausgleich eine Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist – im Kontext eines Verkehrsunfalls in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Rechtliche Grundlage der Haftung ist bei einer Kollision zweier Kraftfahrzeuge vor allem § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters) in Verbindung mit § 18 StVG (Fahrerhaftung); bei Verschulden kommt ergänzend § 823 BGB hinzu. Der Geschädigte muss den Schaden nicht über seine eigene Versicherung abwickeln, sondern kann den Anspruch nach § 115 VVG direkt gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Vom Haftpflichtschaden zu unterscheiden ist der Kaskoschaden, bei dem die eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für einen selbstverschuldeten oder nicht zurechenbaren Schaden am eigenen Fahrzeug eintritt. Zu den typischen Positionen eines Haftpflichtschadens zählen Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten und Nutzungsausfall; sie werden im Rahmen der Schadensregulierung gegenüber dem Versicherer geltend gemacht. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf der Regulierung bietet die Themenseite Schadensregulierung.