Kfz-Haftpflicht-Schaden: Wann die gegnerische Versicherung zahlt

Auch bekannt als: KFZ-Haftpflichtschaden

Kfz-Haftpflicht-Schaden ist die im Alltag gebräuchliche Bezeichnung für einen Haftpflichtschaden speziell im Kraftfahrzeug-Kontext: ein Fahrzeugschaden, der über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert wird.

Jeder in Deutschland zugelassene Pkw benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 1 PflVG); sie deckt Schäden ab, die der Halter oder Fahrer eines Fahrzeugs Dritten zufügt – am gegnerischen Fahrzeug ebenso wie an sonstigem Eigentum oder an Personen. Bei einem unverschuldeten Unfall wendet sich der Geschädigte deshalb nicht an seine eigene, sondern an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und macht seine Ansprüche im Rahmen der Schadensregulierung geltend. Die volle Erstattungssumme wird nicht in jedem Fall gezahlt: Trifft den Geschädigten eine Mitverantwortung am Unfallgeschehen, kürzt sich der Anspruch anteilig nach der ermittelten Haftungsquote; bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift zudem eine abweichende Abrechnungslogik. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf bietet die Themenseite Schadensregulierung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kfz-Haftpflicht-Schaden?

Die im Alltag gebräuchliche Bezeichnung für einen Haftpflichtschaden speziell im Kraftfahrzeug-Kontext: ein Fahrzeugschaden, der über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert wird.

Zahlt bei einem Kfz-Haftpflicht-Schaden immer die volle Summe?

Nicht zwangsläufig. Trifft den Geschädigten eine Mitverantwortung am Unfall, kürzt sich der Anspruch anteilig nach der ermittelten Haftungsquote.

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