Auch bekannt als: KFZ-Haftpflichtschaden
Kfz-Haftpflicht-Schaden ist die im Alltag gebräuchliche Bezeichnung für einen Haftpflichtschaden speziell im Kraftfahrzeug-Kontext: ein Fahrzeugschaden, der über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert wird.
Jeder in Deutschland zugelassene Pkw benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 1 PflVG); sie deckt Schäden ab, die der Halter oder Fahrer eines Fahrzeugs Dritten zufügt – am gegnerischen Fahrzeug ebenso wie an sonstigem Eigentum oder an Personen. Bei einem unverschuldeten Unfall wendet sich der Geschädigte deshalb nicht an seine eigene, sondern an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und macht seine Ansprüche im Rahmen der Schadensregulierung geltend. Die volle Erstattungssumme wird nicht in jedem Fall gezahlt: Trifft den Geschädigten eine Mitverantwortung am Unfallgeschehen, kürzt sich der Anspruch anteilig nach der ermittelten Haftungsquote; bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift zudem eine abweichende Abrechnungslogik. Einen ausführlichen Überblick zum Ablauf bietet die Themenseite Schadensregulierung.