Auch bekannt als: Reparaturkosten Unfall
Reparaturkosten nach einem Unfall sind die Kosten für die fachgerechte Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs; sie werden im Unfallgutachten durch den Kfz-Sachverständigen kalkuliert.
Rechtsgrundlage für die Erstattung ist § 249 BGB: Bei geklärter Schuldfrage übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die zur Schadensbehebung erforderlichen Kosten. Der Geschädigte kann dabei wählen, ob er die tatsächlichen Kosten einer nachgewiesenen Reparatur (konkrete Abrechnung) geltend macht oder die im Gutachten geschätzten Netto-Kosten ohne Reparaturnachweis verlangt (fiktive Abrechnung). Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kommt je nach Höhe die 130-Prozent-Regelung oder eine Abrechnung nach Totalschaden zur Anwendung. Stellt sich während einer tatsächlich durchgeführten Reparatur heraus, dass die Werkstattrechnung höher ausfällt als im Gutachten geschätzt, trägt nach ständiger Rechtsprechung in der Regel der Unfallverursacher dieses sogenannte Werkstattrisiko, sofern der Geschädigte die Werkstatt sorgfältig ausgewählt hat – Details dazu bietet der Ratgeber-Artikel zum Werkstattrisiko. Eine Übersicht zur Vermittlung einer Partnerwerkstatt bietet die Themenseite Werkstatt.