Schmerzensgeld: Anspruch bei einer Unfallverletzung

Schmerzensgeld ist der finanzielle Ausgleich für immaterielle Schäden – also für Schmerzen, Leid und Beeinträchtigungen der Lebensqualität, die durch eine unfallbedingte Verletzung entstehen (§ 253 Abs. 2 BGB). Es ist ein eigenständiger Anspruch, der neben materiellen Schadensersatzpositionen wie Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall besteht und gesondert beziffert wird.

Eine gesetzliche Rechenformel für die Höhe gibt es nicht. Die Praxis orientiert sich stattdessen am Vergleich mit veröffentlichten Urteilen zu ähnlich gelagerten Verletzungen; maßgeblich sind dabei vor allem Verletzungsart und -schwere, Behandlungsdauer, etwaige Dauerfolgen sowie ein eventuelles Mitverschulden, das den Anspruch anteilig nach der Mithaftungsquote kürzt. Eine ausführliche Übersicht mit typischen Spannen nach Verletzungsart bietet der Ratgeber-Artikel zum Schmerzensgeld nach Unfall.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was ist Schmerzensgeld?

Der finanzielle Ausgleich für immaterielle Schäden – Schmerzen, Leid und Beeinträchtigungen der Lebensqualität – nach § 253 Abs. 2 BGB.

Wovon hängt die Höhe des Schmerzensgeldes ab?

Vor allem von Verletzungsart und -schwere, Behandlungsdauer, etwaigen Dauerfolgen und einem eventuellen Mitverschulden. Eine gesetzliche Rechenformel gibt es nicht, die Höhe ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Ist Schmerzensgeld dasselbe wie Schadensersatz?

Nein. Schmerzensgeld ist ein eigenständiger Anspruch, der neben materiellen Schadensersatzpositionen wie Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall besteht und gesondert beziffert wird.

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