Nutzungsausfall: Bedeutung im Schadensrecht

Nutzungsausfall bezeichnet den vorübergehenden Wegfall der Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu nutzen, weil es infolge eines Verkehrsunfalls repariert wird oder als Totalschaden ersetzt werden muss.

Ein Fahrzeug hat für seinen Halter einen wirtschaftlichen Nutzwert, auch wenn dieser sich nicht in konkreten Mietwagenkosten niederschlägt. Fällt dieser Nutzwert durch einen fremdverschuldeten Unfall vorübergehend weg, ist das ein eigenständiger Schadensposten – unabhängig von den reinen Reparaturkosten. Der finanzielle Ausgleich dafür ist die Nutzungsausfallentschädigung, die von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt wird, sofern der Geschädigte während der Ausfallzeit sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit hatte. Alternativ kann sich der Geschädigte für einen Mietwagen für die Ausfallzeit entscheiden – beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Die vollständigen Anspruchsvoraussetzungen und die Fahrzeuggruppen-Tabelle erklärt der Ratgeber-Artikel zur Nutzungsausfallentschädigung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Nutzungsausfall?

Der vorübergehende Wegfall der Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu nutzen, weil es infolge eines Unfalls repariert oder ersetzt werden muss.

Nutzungsausfall oder Nutzungsausfallentschädigung – was ist der Unterschied?

Nutzungsausfall beschreibt den entstandenen Nachteil selbst, die Nutzungsausfallentschädigung ist der finanzielle Ausgleich dafür, den die gegnerische Versicherung zahlt.

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