Nutzungsausfallentschädigung: Bedeutung & Anspruch

Auch bekannt als: Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

Nutzungsausfallentschädigung ist der pauschalisierte Ersatzanspruch für den Wegfall der privaten Fahrzeugnutzung nach einem unverschuldeten Unfall – gezahlt von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne dass dafür ein Mietwagen genommen werden muss.

Die Höhe richtet sich nach der Einstufung des Fahrzeugs in eine von elf Fahrzeuggruppen (A bis L) sowie der im Kfz-Gutachten dokumentierten Ausfalldauer; die Tagessätze reichen dabei von 23 € bis 175 € (ADAC, 2026-09-12). Der Anspruch setzt voraus, dass der Unfall unverschuldet war und sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit bestanden. Nutzungsausfallentschädigung und ein Mietwagen für die Ausfallzeit schließen sich gegenseitig aus – nur eine der beiden Varianten ist möglich. Die vollständigen Voraussetzungen, die Fahrzeuggruppen-Tabelle und eine Beispielrechnung erklärt der Ratgeber-Artikel zur Nutzungsausfallentschädigung.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Der pauschalisierte Ersatzanspruch für den Wegfall der privaten Fahrzeugnutzung nach einem unverschuldeten Unfall, ohne dass dafür ein Mietwagen genommen werden muss.

Wovon hängt die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ab?

Von der Einstufung des Fahrzeugs in eine Fahrzeuggruppe (A bis L) und der im Kfz-Gutachten dokumentierten Ausfalldauer; die Tagessätze reichen von 23 € bis 175 € (ADAC, 2026-09-12).

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