Auch bekannt als: Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall
Nutzungsausfallentschädigung ist der pauschalisierte Ersatzanspruch für den Wegfall der privaten Fahrzeugnutzung nach einem unverschuldeten Unfall – gezahlt von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne dass dafür ein Mietwagen genommen werden muss.
Die Höhe richtet sich nach der Einstufung des Fahrzeugs in eine von elf Fahrzeuggruppen (A bis L) sowie der im Kfz-Gutachten dokumentierten Ausfalldauer; die Tagessätze reichen dabei von 23 € bis 175 € (ADAC, 2026-09-12). Der Anspruch setzt voraus, dass der Unfall unverschuldet war und sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit bestanden. Nutzungsausfallentschädigung und ein Mietwagen für die Ausfallzeit schließen sich gegenseitig aus – nur eine der beiden Varianten ist möglich. Die vollständigen Voraussetzungen, die Fahrzeuggruppen-Tabelle und eine Beispielrechnung erklärt der Ratgeber-Artikel zur Nutzungsausfallentschädigung.