Mietwagen nach Unfall: Anspruch im Überblick

Auch bekannt als: Mietwagens nach Unfall

Mietwagen nach Unfall bezeichnet das Ersatzfahrzeug, das die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall für die Dauer der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffungszeit übernimmt.

Anspruch besteht, wenn der Unfall unverschuldet war und das eigene Fahrzeug dadurch nicht fahrtüchtig ist oder sich in Reparatur befindet. Grundsätzlich steht dem Geschädigten ein Fahrzeug derselben Klasse zu, begrenzt durch die Schadensminderungspflicht – ein deutlich teureres oder größeres Fahrzeug als nötig wird nicht übernommen. Die Mietdauer richtet sich nach der tatsächlichen Reparaturdauer beziehungsweise, bei einem Totalschaden, nach der Wiederbeschaffungszeit für ein vergleichbares Fahrzeug. Statt eines Mietwagens kann sich der Geschädigte auch für die Nutzungsausfallentschädigung entscheiden – beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Details zu Fahrzeugklasse, Mietdauer und der Abgrenzung zu Unfallersatztarifen bietet die Themenseite Mietwagen nach Unfall sowie der vergleichende Ratgeber-Artikel Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Wann besteht Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall?

Wenn der Unfall unverschuldet war und das eigene Fahrzeug dadurch nicht fahrtüchtig ist oder sich in Reparatur befindet; die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dann in der Regel die Kosten.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung – was ist besser?

Beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Ein Mietwagen lohnt sich bei regelmäßigem Fahrzeugbedarf, die Nutzungsausfallentschädigung ist die unbürokratischere Lösung, wenn zeitweise auf das Fahrzeug verzichtet werden kann.

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