Ersatzmobilität nach Unfall ist ein Sammelbegriff für die Möglichkeiten, während der unfallbedingten Ausfallzeit des eigenen Fahrzeugs mobil zu bleiben.
In der Praxis kommen dafür zwei Ansprüche infrage: ein Mietwagen für die Ausfallzeit, dessen Kosten die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt, oder – als unbürokratischere Alternative – die pauschale Nutzungsausfallentschädigung. Beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus; ein nachträglicher Wechsel innerhalb desselben Schadensfalls ist üblicherweise nicht vorgesehen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vor allem davon ab, wie sehr der Geschädigte im Alltag auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Einen ausführlichen Vergleich bietet der Ratgeber-Artikel Mietwagen oder Nutzungsausfall.