Auch bekannt als: Fachanwalt für Verkehrsrecht, Verkehrsrechtsanwalt
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr spezialisiert ist – insbesondere auf die Regulierung von Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren sowie Fragen der Fahrerlaubnis. Den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht” darf dabei nur führen, wer die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nachweist, die die Fachanwaltsordnung (FAO) für dieses Rechtsgebiet vorschreibt.
Nach einem Verkehrsunfall wird ein Anwalt für Verkehrsrecht typischerweise hinzugezogen, wenn die Schuldfrage strittig ist, eine Quotelung im Raum steht, die gegnerische Versicherung Positionen kürzt oder verzögert, oder wenn parallel ein Bußgeld- bzw. Fahrverbotsverfahren läuft. Die Kosten der Rechtsverfolgung zählen nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zum ersatzfähigen Schaden; bei einem unverschuldeten Unfall mit geklärter Schuldfrage trägt sie deshalb in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, abgerechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).