Auch bekannt als: Wertminderung nach dem Unfall
Wertminderung nach Unfall bezeichnet den Wertverlust, den ein Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall erleidet – gemeint ist damit in aller Regel die merkantile Wertminderung, also der marktbedingte Minderwert trotz fachgerechter Reparatur.
Auch ein technisch einwandfrei repariertes Unfallfahrzeug erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel einen niedrigeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug – allein wegen der bekannten Unfallvorgeschichte. Dieser Effekt wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und vom Kfz-Sachverständigen im Unfallgutachten gesondert beziffert – neben Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Eine ausführliche Erklärung der Berechnungsmethoden, Voraussetzungen und Beispielrechnungen bietet der Ratgeber-Artikel zur Wertminderung nach Unfall.