Auch bekannt als: Wiederbeschaffungswerts, WBW
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug – gleiches Modell, Alter, Ausstattung und Laufleistung – auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu beschaffen.
Der Wiederbeschaffungswert wird vom Kfz-Sachverständigen im Unfallgutachten anhand marktüblicher Bewertungsgrundlagen ermittelt und meist brutto sowie – für vorsteuerabzugsberechtigte Halter – zusätzlich netto ausgewiesen. Er ist vor allem für die Frage relevant, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, greift eine andere Abrechnungslogik (siehe Totalschaden). Zu unterscheiden ist der Wiederbeschaffungswert vom Restwert: Während der Wiederbeschaffungswert den Preis für ein unbeschädigtes Ersatzfahrzeug abbildet, beschreibt der Restwert den Marktwert des tatsächlich beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand.
Verwandte Begriffe
- Restwert
- Unfallgutachten
- Totalschaden