Wiederbeschaffungswert: Definition & Bedeutung beim Unfallschaden

Auch bekannt als: Wiederbeschaffungswerts, WBW

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug – gleiches Modell, Alter, Ausstattung und Laufleistung – auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu beschaffen.

Der Wiederbeschaffungswert wird vom Kfz-Sachverständigen im Unfallgutachten anhand marktüblicher Bewertungsgrundlagen ermittelt und meist brutto sowie – für vorsteuerabzugsberechtigte Halter – zusätzlich netto ausgewiesen. Er ist vor allem für die Frage relevant, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, greift eine andere Abrechnungslogik (siehe Totalschaden). Zu unterscheiden ist der Wiederbeschaffungswert vom Restwert: Während der Wiederbeschaffungswert den Preis für ein unbeschädigtes Ersatzfahrzeug abbildet, beschreibt der Restwert den Marktwert des tatsächlich beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug in Modell, Alter, Ausstattung und Laufleistung auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu beschaffen.

Wie unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert vom Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert bildet den Preis für ein unbeschädigtes Ersatzfahrzeug ab, der Restwert dagegen den Marktwert des tatsächlich beschädigten Fahrzeugs.

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