Merkantile Wertminderung: Definition & Berechnungsmethoden

Auch bekannt als: Merkantiler Minderwert, Merkantile Wertminderungen

Merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug gegenüber einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt erleidet – allein wegen der Unfallvorgeschichte, unabhängig von der Reparaturqualität.

Der Begriff grenzt sich von der technischen Wertminderung ab, die einen tatsächlich verbleibenden Sachmangel beschreibt. Die merkantile Wertminderung ist rein marktpsychologisch begründet und wird vom Kfz-Sachverständigen im Unfallgutachten nach anerkannten Methoden beziffert. Die Ruhkopf/Sahm-Methode ist vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als anerkannte Schätzmethode bestätigt (BGH, Urteil vom 18.09.1979 – VI ZR 16/79) und wird von der Rechtsprechung überwiegend herangezogen; daneben existieren die Halbgewachs-Methode sowie die neuere Marktrelevanz- und Faktorenmethode (BVSK/MFM). Gerichte sind an keine feste Formel gebunden und können die Wertminderung im Einzelfall nach § 287 ZPO frei schätzen. Details zu den einzelnen Berechnungsmethoden und einer Beispielrechnung enthält der Ratgeber-Artikel zur Wertminderung nach Unfall.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die merkantile von der technischen Wertminderung?

Die technische Wertminderung beschreibt einen tatsächlich verbleibenden Sachmangel, die merkantile Wertminderung ist dagegen rein marktpsychologisch begründet.

Nach welcher Methode wird die merkantile Wertminderung berechnet?

Gerichte ziehen überwiegend die vom Bundesgerichtshof anerkannte Ruhkopf/Sahm-Methode heran, daneben existieren die Halbgewachs-Methode sowie die Marktrelevanz- und Faktorenmethode; eine feste Formel schreibt kein Gericht vor.

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