Werkstatt nach Unfall bezeichnet die Reparaturwerkstatt, die den durch einen Verkehrsunfall entstandenen Fahrzeugschaden behebt.
Vor Reparaturbeginn empfiehlt es sich, den Schaden durch ein Kfz-Gutachten dokumentieren zu lassen, damit die Schadenshöhe zweifelsfrei belegt ist, bevor am Fahrzeug etwas verändert wird. Bei einem unverschuldeten Unfall besteht zudem freie Werkstattwahl – die gegnerische Versicherung darf keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Rechnet die Werkstatt während der Reparatur unerwartete Zusatzkosten ab, die im ursprünglichen Gutachten nicht abzusehen waren, trägt dieses sogenannte Werkstattrisiko grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung – vorausgesetzt, die Werkstatt wurde sorgfältig ausgewählt (BGH, Pressemitteilung Nr. 086/2024 vom 16.01.2024). Mehr zum Werkstattrisiko und zur Auswahl der Werkstatt bietet die Themenseite Werkstatt nach Unfall sowie der Ratgeber-Artikel zum Werkstattrisiko.