Nach einem Verkehrsunfall folgen die ersten Schritte einem im Wesentlichen festen Ablauf: Unfallstelle absichern (Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, § 34 StVO), bei Verletzten Erste Hilfe leisten und den Notruf verständigen, und – je nach Schwere des Unfalls – die Polizei hinzuziehen. Bei Personenschaden, strittiger Schuldfrage oder höherem Sachschaden ist das Hinzuziehen der Polizei in der Praxis empfehlenswert, auch wenn keine generelle Pflicht dazu besteht.
Im Anschluss sollten Beweise gesichert werden: Fotos von Fahrzeugen, Schäden und der Unfallörtlichkeit, Kontaktdaten der Unfallbeteiligten und gegebenenfalls Zeugen. Von einer vorzeitigen Schuldanerkennung an der Unfallstelle wird abgeraten, da die Haftungsfrage anhand der gesicherten Beweislage geklärt wird. Den letzten Schritt bildet die Schadensmeldung – an die eigene Versicherung bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden, oder direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall.