Schadensmeldung: KFZ-Schaden richtig melden

Auch bekannt als: Unfallmeldung, Schadenanzeige

Die Schadensmeldung ist die formale Mitteilung eines Fahrzeugschadens an die zuständige Versicherung – üblicherweise der erste Schritt zur Schadensregulierung. Sie enthält in der Regel Angaben zu Unfallzeit und -ort, den Beteiligten, dem Schadensverlauf sowie Fotos und weitere Beweise.

An wen die Schadensmeldung geht, hängt von der Haftungslage ab: Bei einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte seinen Anspruch nach § 115 VVG direkt gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anzeigen, ohne den Umweg über die eigene Versicherung zu nehmen. Bei einem Kaskoschaden oder einem selbstverschuldeten Unfall richtet sich die Meldung dagegen an die eigene Versicherung; deren Versicherungsbedingungen (AVB) sehen meist eine zeitnahe Anzeige vor, häufig innerhalb einer Woche nach dem Schadensereignis. Für den Direktanspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung gilt keine vergleichbare feste Frist, eine zeitnahe Meldung liegt aber im eigenen Interesse, um die Beweislage frisch zu halten.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was gehört in eine Schadensmeldung?

In der Regel Angaben zu Unfallzeit und -ort, den Beteiligten, dem Schadensverlauf sowie Fotos und weitere Beweise.

An wen richtet sich die Schadensmeldung?

Bei einem unverschuldeten Unfall direkt an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 115 VVG); bei einem Kaskoschaden oder Eigenverschulden an die eigene Versicherung.

Gibt es eine Frist für die Schadensmeldung?

Für die eigene Versicherung sehen die Versicherungsbedingungen (AVB) meist eine zeitnahe Anzeige vor, oft innerhalb einer Woche. Für den Direktanspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflicht gilt keine feste Frist, eine zeitnahe Meldung liegt aber im eigenen Interesse.

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