Auch bekannt als: Unfallmeldung, Schadenanzeige
Die Schadensmeldung ist die formale Mitteilung eines Fahrzeugschadens an die zuständige Versicherung – üblicherweise der erste Schritt zur Schadensregulierung. Sie enthält in der Regel Angaben zu Unfallzeit und -ort, den Beteiligten, dem Schadensverlauf sowie Fotos und weitere Beweise.
An wen die Schadensmeldung geht, hängt von der Haftungslage ab: Bei einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte seinen Anspruch nach § 115 VVG direkt gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anzeigen, ohne den Umweg über die eigene Versicherung zu nehmen. Bei einem Kaskoschaden oder einem selbstverschuldeten Unfall richtet sich die Meldung dagegen an die eigene Versicherung; deren Versicherungsbedingungen (AVB) sehen meist eine zeitnahe Anzeige vor, häufig innerhalb einer Woche nach dem Schadensereignis. Für den Direktanspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung gilt keine vergleichbare feste Frist, eine zeitnahe Meldung liegt aber im eigenen Interesse, um die Beweislage frisch zu halten.