Abschleppdienst Kosten: Wer zahlt nach dem Unfall?

Auch bekannt als: Abschleppkosten

Abschleppdienst-Kosten sind die Kosten für den Transport eines nach einem Unfall nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs durch einen Abschleppdienst.

Ein pauschaler Festpreis lässt sich für diese Kosten seriös nicht nennen, da sie von Region, Tageszeit und zurückgelegter Strecke abhängen; der beauftragte Abschleppdienst nennt den Preis in der Regel vor Ort oder auf Anfrage. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt üblicherweise die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen Abschleppkosten im Rahmen der Schadensregulierung, sofern das Fahrzeug dadurch tatsächlich nicht mehr fahrbereit war. Eine Übersicht zur Vermittlung eines Abschleppdienst-Partners nach dem Unfall findet sich auf /abschleppdienst.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Abschleppdienst nach einem Unfall?

Ein pauschaler Festpreis lässt sich seriös nicht nennen – die Kosten hängen von Region, Tageszeit und Streckenlänge ab und werden vom Abschleppdienst vor Ort bzw. auf Anfrage genannt.

Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern das Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit war.

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