Auch bekannt als: Abschleppservice, Abschleppdienstes, Abschleppdiensten
Abschleppdienst bezeichnet den Transport eines nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereiten oder nicht verkehrssicheren Fahrzeugs – in der Regel zur Werkstatt oder zum Kfz-Gutachter.
Anders als die klassische Pannenhilfe, die ein Fahrzeug vor Ort wieder fahrbereit zu machen versucht (etwa bei einer leeren Batterie), kommt der Abschleppdienst zum Einsatz, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist oder ein Unfallschaden die weitere Fahrt unsicher macht. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen Abschleppdienst-Kosten, sofern das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit ist. Eine Übersicht zur Vermittlung eines Abschleppdienst-Partners nach dem Unfall findet sich auf /abschleppdienst.