Unfallschaden regulieren in Berlin
Ein Unfall im Berliner Stadtverkehr – ob auf dem Ring, in Mitte oder im Speckgürtel – bedeutet meist Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Steht die Schuld der Gegenseite fest, vermitteln wir Ihnen die passenden Partner für die komplette Abwicklung.
Was wir für Sie vermitteln
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir Ihren Fall kostenlos. Liegt die Schuld eindeutig bei der anderen Partei, vermitteln wir Ihnen einen Partner-Anwalt, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung außergerichtlich geltend macht, und koordinieren einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der den Schaden dokumentiert und beziffert. Benötigen Sie einen Ersatzwagen für die Ausfallzeit, vermitteln wir Ihnen auch ein Mietwagenunternehmen. Sie selbst müssen weder mit der Versicherung verhandeln noch Formulare ausfüllen – und in der Regel entstehen Ihnen bei Fremdverschulden dafür keine eigenen Kosten, da diese von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Nach einem Totalschaden: Ummeldung in Berlin
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder wirtschaftlich nicht mehr reparabel, übernimmt die Ab- oder Ummeldung das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Sie können zwischen zwei Standorten wählen: Jüterboger Straße 3, 10965 Berlin, oder Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13055 Berlin.
Wenn es vor Gericht geht
Berlin ist gerichtlich in mehrere Amtsgerichte gegliedert (u. a. Mitte, Tempelhof-Kreuzberg, Charlottenburg); welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz der geschädigten Person oder dem Unfallort. Bei Streitwerten über 10.000 Euro sowie in der Berufungsinstanz ist einheitlich das Landgericht Berlin zuständig – Berlin hat nur ein Landgericht. Unser Partner-Anwalt aus dem Netzwerk klärt im Einzelfall, welches Amtsgericht konkret zuständig ist.
Unsere Abdeckung in Berlin und Brandenburg
Unser Service ist digital organisiert und erreicht die gesamte Hauptstadtregion – von Spandau bis Köpenick sowie den Speckgürtel im Land Brandenburg, etwa Potsdam, Oranienburg oder Bernau. Anfrage, Prüfung und Kommunikation laufen ortsunabhängig digital ab.
Mehr zu unserem Ablauf finden Sie auf der Startseite unter „So geht’s“ und bei unseren Leistungen. Auch in Hamburg, München und den anderen FairReguliert-Standorten sind wir für Betroffene da – die Übersicht aller Standorte zeigt alle Städte.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich die Unfallregulierung durch FairReguliert?
Bei eindeutigem Fremdverschulden entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Kosten: Anwalt und Gutachter werden im Rahmen der Schadensregulierung regelmäßig von der gegnerischen Versicherung getragen. Eine Garantie hierfür kann FairReguliert nicht übernehmen, da dies vom Einzelfall abhängt.
Wo melde ich mein Fahrzeug nach einem Totalschaden in Berlin um?
Zuständig ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Kfz-Zulassungsbehörde. Sie können zwischen zwei Standorten wählen: Jüterboger Straße 3, 10965 Berlin, oder Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13055 Berlin.
Welches Gericht ist bei einem Unfall in Berlin zuständig?
Berlin ist in mehrere Amtsgerichte (u. a. Mitte, Tempelhof-Kreuzberg, Charlottenburg) aufgeteilt; zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz der geschädigten Person oder am Unfallort. Bei Streitwerten über 10.000 Euro sowie in der Berufungsinstanz ist einheitlich das Landgericht Berlin zuständig, da Berlin nur ein Landgericht hat.
Deckt FairReguliert auch das Berliner Umland ab?
Ja, unser Service ist digital organisiert und erreicht auch den Speckgürtel im Land Brandenburg, etwa Potsdam oder Oranienburg.